Die Behauptung, es habe nie Anzeichen für eine Fahrunfähigkeit gegeben, ist unzutreffend. Die Polizeibeamten haben gemäss «Polizeiprotokoll bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit und Auftragsbestätigung zur Blut-/Urinabnahme vom 20. August 2017» enge Pupillen und eine fehlende Lichtreaktion festgestellt. Davon, dass die Polizeibeamten hierbei einen untauglichen Test angewandt hätten, kann nicht gesprochen werden. Auch wenn die Pupillenreaktion üblicherweise unter Zuhilfenahme einer Lichtquelle getestet wird, schliesst dies die Geeignetheit einer anderen Testdurchführung nicht aus.