Der durchgeführte Atemalkoholtest fiel negativ aus. Die Polizeibeamten hielten weiter fest, dass der Beschwerdeführer einen Urin-Schnelltest vehement verweigert und auf das Abgeben einer Blutprobe bestanden habe. Die durch die Staatsanwaltschaft mündlich angeordnete ärztliche Untersuchung und Blutentnahme erfolgte um 14:30 Uhr im Spitalzentrum Biel. Die Ärztin kreuzte bei den Pupillen «mittel: 3–6 mm» und bei der Lichtreaktion «unauffällig» an. Die Augenbindehäute empfand sie als «gerötet». Dem forensisch-toxikologischen Abschlussbericht vom 22. September 2017 kann folgendes Ergebnis entnommen werden: