5.3 Gemäss den Akten fiel den Polizeibeamten auf, dass die Pupillen keine Lichtreaktion aufwiesen – auch nicht, als der Beschwerdeführer seine Hände vor die Augen hielt und diese wieder wegzog (Anzeigerapport vom 3. Oktober 2017 S. 2). Auf dem «Polizeiprotokoll bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit und Auftragsbestätigung zur Blut-/Urinabnahme vom 20. August 2017» wurde «enge Pupillen, fehlende Lichtreaktion» vermerkt. Ausserdem gab der Beschwerdeführer an, am Vorabend am F.________-Festival gewesen zu sein, dort zwischen 19:00 und 24:00 Uhr ca. 4–5 Bier (à 33 cl) konsumiert zu haben und zwischen 3:15 Uhr und 12:00 geschlafen zu haben.