1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Strafkläger/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwalt C.________ - der Beschuldigten - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben, Staatsanwalt H.________ (mit den Akten) Bern, 13. Juni 2018 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: