3 Personen dies erfordere. Es gehe nicht um Formalismen, ob Akten zu den Verfahrensakten genommen oder separiert würden. Es gehe darum, dass dem Beschwerdeführer verweigert worden sei, die einschlägigen Akten nicht der Gegenpartei zugänglich zu machen. Diese werde die Akten spätestens sehen, wenn sie Akteneinsicht beantrage.