382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Hintergrund der Anzeige des Beschwerdeführers ist sein an die Beschuldigte gerichtetes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege/amtliche Verteidigung («URP- Gesuch») vom 14. Februar 2018. Darin stellte er neben dem Hauptantrag den Verfahrensantrag, das Gesuch sei der Gegenpartei nicht zuzustellen. Die Beschuldigte prüfte die Voraussetzungen der amtlichen Verteidigung und verwarf diese (vgl. Verfügung vom 27. Februar 2018). Den Antrag auf Nichtzustellung des Gesuchs an die Gegenpartei wies sie ab (Ziff. 2 der genannten Verfügung).