5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt und mit der geleisteten Sicherheit von CHF 600.00 verrechnet. 3. Zu eröffnen: - der Strafklägerin/Beschwerdeführerin - der Beschuldigten 1 - dem Beschuldigten 2 - dem Beschuldigten 3 - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin H.________ (mit den Akten)