2 15. Dezember 2016 anlässlich der Anhörung durch die BEK gezwungen worden, zu akzeptieren, dass die Anhörung auf eine Tonspur aufgezeichnet werde. Dadurch hätten sich die Beschuldigten des Abhörens und Aufnehmens fremder Gespräche strafbar gemacht. Die Erklärungen/Aussagen von Herrn E.________, Herrn F.________ und Frau G.________, welche nicht Teil des Verfahrens seien, würden einen Amtsmissbrauch und eine Verletzung des Berufsgeheimnisses darstellen.