Die FSP- Rekurskommission schlug daraufhin einen Schlichtungsversuch vor, dem die Beschwerdeführerin zustimmte, die Gegenseite jedoch nicht. Daraufhin hielt die Beschwerdeführerin an ihrem Rekurs fest. Das Rekursverfahren ist noch hängig. Am 9. November 2017 (französisch) resp. 23. November 2017 (richtig: 23. Dezember 2017) reichte die Beschwerdeführerin Strafanzeige gegen die Beschuldigten ein. Die Beschwerdeführerin wirft den Beschuldigten massgeblich vor, sie sei am