3. Aus den Akten ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist in ein Verfahren vor der Berufsethikkommission (BEK) der Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) involviert. In diesem Verfahren erging nach Anhörung der Beschwerdeführerin am 15. Dezember 2016 am 1. Juli 2017 der Entscheid, dass die Beschwerdeführerin aus der FSP ausgeschlossen werde. Gegen diesen Entscheid, den die drei Beschuldigten gefällt hatten, erhob die Beschwerdeführerin am 13. September 2017 Rekurs. Die FSP- Rekurskommission schlug daraufhin einen Schlichtungsversuch vor, dem die Beschwerdeführerin zustimmte, die Gegenseite jedoch nicht.