Die Generalstaatsanwaltschaft verneint die aktuelle Beschwer. Dem Anzeigerapport vom 6. April 2018 lasse sich Folgendes entnehmen: Nach telefonischer Rücksprache mit der Pikett-Staatsanwältin, Frau C.________, beabsichtigten wir mit Frau A.________, zwecks Blutentnahme, in das Spital Aarberg zu fahren. Bevor sie in das Patrouillenfahrzeug einstieg, fing Frau A.________ erneut an zu weinen und zu schreien. Sie habe panische Angst vor uns und aufgrund ihrer erlittenen Operation am Unterleib sowie psychischen Problemen, sei sie nicht im Stande mit uns zu kommen.