1. Am 23. März 2018 wurde A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) als Lenkerin eines Lieferwagens in Lyss polizeilich angehalten. Im Aschenbecher des Fahrzeugs lag gemäss Anzeigerapport ein Stummel eines Joints. Zudem fand die Polizei in einem Rucksack ein Minigrip (netto ca. 15g) mit Marihuana. Telefonisch ordnete die Staatsanwaltschaft eine Blut- und Urinprobe gegenüber der Beschwerdeführerin an, die schliesslich nicht durchgeführt wurde. Die Anordnung wurde am 26. März 2018 schriftlich verurkundet.