3. Der Kanton Bern hat dem Beschuldigten 2 für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von pauschal CHF 500.00 (inkl. Auslagen und MWST.) auszurichten. 4. Zu eröffnen: - der Beschuldigten 1 - den Straf- und Zivilklägern/Beschwerdeführern, v.d. Fürsprecher D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - dem Beschuldigten 2 Mitzuteilen: - der Beschuldigten 3 - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt J.________ (mit den Akten)