Er ist daher für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren durch den Kanton Bern zu entschädigen. Die Entschädigung wird auf pauschal CHF 500.00 (inkl. Auslagen und MWST.) bestimmt. 15 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘000.00, werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt.