Die Unterschrift von Dr. E.________ sel. auf dem Fax vom 20. Februar 2018 sieht zwar auf den ersten Blick tatsächlich etwas anders aus. Allerdings gilt es zu berücksichtigten, dass eine Unterschrift nicht stets identisch ausfällt, sondern gewissen Abweichungen unterliegen kann. Offenbar hat auch die Bank keine Zweifel an der Echtheit der Unterschrift gehegt und den angewiesenen Geldbetrag ohne Einwände überwiesen. Eine Ähnlichkeit in den Unterschriften, insbesondere hinsichtlich des Anfangsbuchstabens «S» ist denn auch erkennbar. Kommt hinzu, dass von der Staatsanwaltschaft zu Recht ausgeführt wurde, dass Dr. E.________ sel. anfangs Juni 2017