12 Letztlich sind auch die Ausführungen der Privatklägerschaft in sich widersprüchlich, wenn sie behauptet, die Beschuldigte 1 habe Dr. E.________ um jeden Preis nach K.________(Land) schaffen wollen, damit dieser - zur Einlösung des Checks - persönlich auf der Bank vorspreche, gleichzeitig aber feststellt, Dr. E.________ wäre „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" auf dem Transport gestorben (Anzeigebeilage 23, S. 4).