Diese Vorbringen stehen in Einklang mit den Äusserungen von Dr. E.________ gegenüber der Pflege im Wohn- und Pflegeheim S.________: Am 05.03.2017 teilte er „adäquat" mit, er sei sehr glücklich mit seiner Frau (der Beschuldigten 1), er liebe sie und möchte mehr Besuch von ihr. Mit seinen zwei Ehefrauen sei er sehr unglücklich gewesen, sie hätten nur sein Geld gewollt. Am 16.03.2017 äusserte Dr. E.________ gegenüber der Pflege, er möchte die Beschuldigte 1 heiraten, aber alle seien dagegen. Seine Ehefrau wolle ihn für unzurechnungsfähig erklären, um so die Heirat zu verhindern (Anzeigebeilage 6, S. 3, 8). Dieses Bild wird auch durch die Exploration sowie die Einschätzung von med. pract.