Trotzdem wurden der Beschuldigten 1 am 18.05.2017 vom zuständigen Mitarbeiter der AI.________(Bank) zwanzig Bankchecks ausgehändigt (Anzeigebeilage 11). Aus dem Entscheid der KESB Thun vom 20.07.2017 geht weiter hervor, dass die Kinder von Dr. E.________ mit E-Mails vom 21./22.05.2017 der Beschuldigten 1 vorgeworfen haben, nach AJ.________(Ortschaft) gefahren zu sein, um die Konten ihres Vaters leerzuräumen.