_ führte in seiner Ergänzung der Strafanzeige vom 15.03.2017 aus, Dr. E.________ sei spätestens ab Februar 2017 aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage gewesen, „entsprechende Verfügungen vorzunehmen". Die Beschuldigte 1 habe sich selbst Checks ausgestellt und auch versucht, diese in K.________(Land) einzulösen. Er reichte zwei Faxanweisungen an die Bank von Dr. E.________ als Anzeigebeilagen 43 und 44 ein. Mit Fax vom 20.02.2017 wurde die Bank angewiesen, Euro 10000.00 auf das Konto der Beschuldigten 1 zu überweisen (Anzeigebeilage 43). Mit Fax vom 23.02.2017 wurde die Bank angewiesen, Euro 5'000.00 auf das Konto des Schweizer Anwaltes zu überweisen.