Im gesamten Ablauf, der sich aus der Strafanzeige und den eingereichten Unterlagen ergibt, wird die Beschuldigte 1 von niemandem erwähnt. Keine der involvierten Personen erwähnte z.B., er/sie sei von der Beschuldigten 1 angefragt worden bzw. die Beschuldigte 1 sei in den ganzen Prozess in einer tragenden Rolle involviert gewesen. Dr. L.________ war, wie vorstehend dargetan wurde, über die Notwendigkeit der palliativen Behandlung von Dr. E.________ sel. informiert. Insoweit lag demnach offensichtlich keine falsche Information durch die Beschuldigte 1 vor. Weiter lässt sich dem E-Mail von M._____