_ vom 14. August 2017, wonach medizinisch keine Gründe bestünden, den Wunsch von Dr. E.________ sel., zurück nach K.________(Land) zu kehren und dort noch den letzten Abschnitt seines Lebens zu verbringen, zu verwehren). Aus den Anzeigebeilagen geht hervor, dass diverse Gespräche und Abklärungen zum Transport und der Pflege von Dr. E.________ sel. durch den Beschuldigten 2 sowie med. pract. R.________ getätigt worden sind. Insbesondere hatte sich M.________ (juristische Mitarbeiterin des Beschuldigten 2) mit Dr. L.________ über den Transport und die Pflege vor Ort (durch einen Physiotherapeuten und eine Krankenschwester) abgesprochen und ersuchte Dr. L.