denn auch mitgeteilt, dass er keine medizinische Verantwortung für Dr. E.________ sel. übernehme, sofern er nicht vorher die Krankenakten gesichtet und entsprechend auf die wahren Tatsachen gestützt seinen Entscheid treffen könne. Es sei die Beschuldigte 1 gewesen, welche in den ersten Augusttagen praktisch im Viertelstundentakt in der Praxis von med. pract. R.________ angerufen und verlangt habe, man möge Dr. E.________ sel. als transportfähig bezeichnen, damit dieser endlich nach K.________(Land) reisen könne. Es sei denn auch med. pract.