der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft vom 19. April 2018). In eigenen Worten ist Folgendes beizufügen: Die Beschwerdeführer machen geltend, die Beschuldigte 1 habe alles daran gesetzt, Dr. E.________ sel. nach K.________(Land) zu bringen. Da sie sich regelmässig in Bern und auch im S.________(Wohn- und Pflegeheim) aufgehalten habe, habe sie um den Gesundheitszustand von Dr. E.________ sel. Bescheid gewusst und gewusst, dass es nur noch eine Frage von wenigen Tagen, allenfalls Wochen sei, bis Dr. E.________ sel. verscheiden werde.