in der Ergänzung vom 4. August 2017 wurde ausgeführt, dass Dr. E.________ sel. hinsichtlich der Personensorge, insbesondere zur Frage der richtigen medizinischen Betreuung und dem angemessenen Wohnsetting, keinen ausreichenden Realitätsbezug zeige. Das Verständnis für komplexe Rechtsgeschäfte oder Vertragsabschlüsse sei fehlend. Für den Zeitpunkt der Gefährdungsmeldung durch das P.________(Spital) am 22. Februar 2017 sei