_) zurzeit noch nicht sichergestellt sei und eine Ausreise nach K.________(Land) zum jetzigen Zeitpunkt Dr. E.________ einer nicht zu verantwortenden Gefährdung aussetzen würde (Anzeigebeilage 20). Am Abend des 24.08.2017 verstarb Dr. E.________ im Wohn- und Pflegeheim S.________ (Anzeigebeilage 21). Mit Antrag vom 13.09.2017 ersuchten die Kinder von Dr. E.________ die KESB Thun um Herausgabe der Akten sowie das Erstellen eines Gedächtnisprotokolls durch die Beschuldigte 3.