Mit Gefährdungsmeldung vom 23.08.2017 (vorab per Fax) beantragten die Kinder von Dr. E.________ bei der KEBS Thun die Aussetzung des vorgesehenen Sanitätstransportes nach K.________(Land) und die umfassende Abklärung der Betreuungssituation in K.________(Land). Dr. L.________ habe weder die Krankenakte gesehen, noch die Verantwortung für die Pflege/Behandlung von Dr. E.________ in K.________(Land) übernommen, es sei dort kein Pflegesetting installiert. Der Beschuldigte 2 habe einen „grossen Druck" auf die Beschuldigte 3 ausgeübt und beide könnten den Willen von Dr. E.________ (Rückkehr in der jetzigen Situation nach K.________(Land)) gar nicht gekannt haben.