_ wird einmal täglich (bei Bedarf mehrmals) Herrn S. in seinem Haus besuchen und alle nötigen medizinischen Versorgungen überwachen und in die Wege leiten. In erster Linie geht es um den Willen von Herrn S., welcher nun berücksichtigt wird. Herr S. mutmasslicher Wille ist, dass er seinen Lebensabend in seinem Haus in K.________(Land) verbringen kann. Da aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht und das Pflegesetting in K.________(Land) aufgegleist scheint, steht diesem Willen nichts entgegen." Mit E-Mail vom 22.08.2017, 17:39 Uhr, von Frau M.________ (juristische Mitarbeiterin des Beschuldigten 2) an Dr. L.___