Wichtig sei, dass Dr. E.________ in K.________(Land) eine optimale Betreuung erhalte. Sie denke der Beschuldigte 2 werde ihr die nötigen Antworten geben können (Anzeigebeilage 17). Rund 24 Stunden später, am 22.08.2017 um 17:02 Uhr, teilte die Beschuldigte 3 neben H.________ und dem Beschuldigten 2 auch den Mitarbeitern der KESB Thun (Frau W.________ und Herr X.________), des Wohn- und Pflegeheim S.________ (Frau Y.________, Frau Z.________) sowie med. pract. R.________ (Praxis AA.________) Folgendes mit (Anzeigebeilage 18): „Nach Rücksprache mit allen beteiligten Personen, wird dem Willen von Herrn S. stattgegeben und er wird Morgen, 23.08.2017, nach K.________(Land) ausreisen.