Dieses E-Mail ging auch an die Beschuldigte 3 (Anzeigebeilage 41). Rund eine Stunde später, am 21.08.2017 um 17:24 Uhr teilte die Beschuldigte 3 per Email H.________ mit, sie habe sich mit Frau W.________ (KESB Thun), Frau R.________ und Rechtsanwalt B.________ besprochen und sie würde sich nicht gegen eine Ausreise nach K.________(Land) wehren, jedoch müssten alle Fakten auf dem Tisch sein. Frau W.________ habe sie informiert, dass sie Frau R.________ angewiesen habe, den Transport nicht zu organisieren. Frau R.________ habe sie informiert, dass es nicht darum gehe, Dr. E._____