__ äusserst belastend und seines Erachtens müsse dem letzten Wunsch von Dr. E.________, seine ihm noch verbleibende Lebenszeit an seinem Wohnort in K.________(Land) zu verbringen, unbedingt entsprochen werden (Anzeigebeilage 28). Mit E-Mail vom Montag, 21.08.2017, 16:15 Uhr, orientierte Frau V.________ vom Wohn- und Pflegeheim S.________ med. pract. R.________, der Gesundheitszustand von Dr. E.________ haben sich am Wochenende verschlechtert und der Notfallarzt habe Morphin verordnet. Sie stellte ihr Fragen zum Transport und der Pflege unterwegs, sowie vor Ort in K.________(Land). Dieses E-Mail ging auch an die Beschuldigte 3 (Anzeigebeilage 41).