Aus dem Schreiben des Beschuldigten 2, Rechtsanwalt B.________, an die Beschuldigte 3 vom 18.08.2017 geht hervor, dass die behandelnde Heim-Ärztin (med. pract. R.________) intensive Gespräche mit Dr. E.________ geführt habe und bestätigen könne, dass er unbedingt nach K.________(Land) zurückkehren wolle. Die ärztliche Behandlung sei ausweislich der Bestätigung durch med. pract. R.________ abgeschlossen. Die palliative Pflege in K.________(Land) sei gewährleistet, was auch med. pract. R.________ bestätigen könne, zudem verweise er auf die beigelegte Bestätigung von Dr. L.________ vom 14.08.2017. Med. pract. R.________ werde für Dr. E.________ einen ungefährlichen Transport organisieren.