4 zurückzukehren und dort noch den letzten Abschnitt seines Lebens zu verbringen. Momentan sei sein Zustand stabil und medizinisch bestünden keine Gründe, ihm seinen Wunsch zu verwehren. Der Transport müsste noch organisiert werden (per Ambulanz, evtl. von K.________(Land) aus). Die weitere pflegerische und medizinische Betreuung wäre gewährleistet, sein langjähriger Arzt, Dr. L.________ würde ihn wieder betreuen (Anzeigebeilage 29). Aus dem Schreiben des Beschuldigten 2, Rechtsanwalt B.