Die Beschuldigte 3 wurde zur Beistandsperson im Bereich Personensorge ernannt, das heisst, sie hatte für das gesundheitliche Wohl von Dr. E.________ sowie für seine hinreichende medizinische Betreuung zu sorgen und ihn bei allen dafür erforderlichen Handlungen zu vertreten, insbesondere bei Urteilsunfähigkeit über die Erteilung oder Verweigerung der Zustimmung zu vorgesehenen ambulanten oder stationären medizinischen Massnahmen zu entscheiden sowie stets für eine geeignete Wohnsituation und eine geeignete Pfle- ge- und Betreuungssituation von Dr. E.___