__ zwecks Prüfung einer fürsorgerischen Unterbringung zugeführt. Mit Entscheid vom 11.05.2017 entzog die KEBS Thun superprovisorisch der Beschuldigten 1 die ihr mit Patientenverfügung vom 22.02.2017 eingeräumten Befugnisse und setzte die Beschuldigte 3, Frau C.________, Regionaler Sozialdienst U.________(Ortschaft), als Beistandsperson ein. Mit Entscheid vorn 20.07.2017 errichtete die KEBS Thun für Dr. E.________ eine Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung. Die Beschuldigte 3 wurde zur Beistandsperson im Bereich Personensorge ernannt, das heisst, sie hatte für das gesundheitliche Wohl von Dr. E.___