Aufgrund der infausten Krebs-Prognose wurde Dr. E.________ am 09.05.2017 vom O.________(Spital) (Zentrum für Palliative Care) zurück in das Wohn- und Pflegeheim S.________ verlegt. Nachdem er am 10.05.2017 gemeinsam mit der Beschuldigten 1 den Rückweg nach K.________(Land) antreten wollte, wurde Dr. E.________ auf Verfügung der KEBS Thun hin, von der Polizei den Psychiatrischen Diensten T.________ zwecks Prüfung einer fürsorgerischen Unterbringung zugeführt.