Auf Gefährdungsmeldung des P.________(Spital) hin, ordnete die KESB Thun am 31.03.2017 eine Begutachtung von Dr. E.________ an. Mit Schreiben vom 21.04.2017 stellte med. pract. R.________ fest, er sei bezüglich seines Gesundheitszustandes sowie betreffend medizinischen Massnahmen urteilsfähig und bezeichne weiterhin die Beschuldigte 1 als seine Vertretungsperson. Mit Verfügung vom 27.04.2017 hielt die KEBS Thun fest, die Beschuldigte 1 sei - für den Fall seiner Urteilsunfähigkeit – die vertretungsberechtigte Person von Dr. E.________. Aufgrund der infausten Krebs-Prognose wurde Dr. E.___