Herbst 2013 gemeinsam mit der Beschuldigten 1 in K.________(Land) lebte und sich im Dezember 2016 in N.________(Ortschaft) zur Behandlung begab, wobei Krebs diagnostiziert wurde. Anfang Februar 2017 wurde Dr. E.________ ins O.________(Spital) und Mitte Februar 2017 ins P.________(Spital) verlegt. Am 22.02.2017 bestimmte Dr. E.________ mittels Patientenverfügung die Beschuldigte 1 als seine Vertretungsperson und Rechtsanwalt Q.________ als Ersatzperson (Anzeigebeilage 4). Auf Gefährdungsmeldung des P.________(Spital) hin, ordnete die KESB Thun am 31.03.2017 eine Begutachtung von Dr. E.________ an.