Der Angehörige einer verstorbenen geschädigten Person kann sich allein als Privatkläger im Strafpunkt konstituieren (BGE 142 IV 82 E. 3.3.1 f.). 2.2 Aus dem angezeigten Sachverhalt ergibt sich, dass ausschliesslich Straftaten gegenüber Dr. E.________ sel. und dessen Vermögen resp. nunmehr dem Vermögen der Erbengemeinschaft des Dr. E.________ sel. geltend gemacht werden. Die Beschwerdeführer werfen der Beschuldigten 1 zusammengefasst vor, versucht zu haben, Dr. E.________ sel. durch einen Transport nach K.________(Land) in unmittelbare Lebensgefahr zu bringen, evtl. zu ermorden.