2 vernahme beider beschuldigten Personen und somit vor Einreichung seines Ausstandsgesuchs vom 9. März 2018 bekannt. Das angebliche Untätigsein war denn auch im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung nicht mehr relevant, wie der Rechtsvertreter in der Eingabe vom 3. April 2018 bestätigt hat.