4 Recht ausgeführt hat, waren die Beschuldigten als Teil der Strafverfolgungsbehörde vielmehr verpflichtet, den vom Beschwerdeführer zur Anzeige gebrachten Delikten – da mehrheitlich von Amtes wegen zu verfolgen – nachzugehen. Was den Tatbestand der falschen Anschuldigung anbelangt, liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die Beschuldigten wider besseres Wissen gehandelt haben.