Dieser hat als verfahrensleitender Staatsanwalt den Passus des Beschuldigten 1 zur Begründung des Entwurfs der Einstellungsverfügung gegen die involvierten Beamten übernommen. Inwiefern dieser wider besseres Wissen und mit der Absicht der Herbeiführung einer Strafverfolgung gehandelt haben sollte, ist ebenfalls nicht ersichtlich. Auch eine falsche Anschuldigung liegt damit von vornherein nicht vor.