Der Beschuldigte 1 nahm zugleich zum Vorfall Stellung. Am 26. August 2017 erhob der Beschwerdeführer persönlich gegen die am Einsatz beteiligten Polizisten Strafanzeige wegen diverser Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch (insbesondere Diebstahl, Betrug, Erpressung, Nötigung etc.). Nachdem der Beschuldigte 2 weitere Stellungnahmen eingeholt hatte, liess er dem Beschwerdeführer den Entwurf einer Einstellungsverfügung zukommen. Am 24. resp. 30. November 2017 reichte der Beschwerdeführer gegen die Beschuldigten 1 und 2 Strafanzeige