3. Dem Beschwerdeführer wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Teilentschädigung von CHF 600.00 (inkl. Auslagen und MWST) entrichtet. Die Entschädigung wird mit den auferlegten Verfahrenskosten verrechnet. 4. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau, Gerichtspräsidentin F.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - dem Beschuldigten (persönlich) Mitzuteilen: - der Straf- und Zivilklägerin, a.v.d. Rechtsanwalt D.________ - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, Staatsanwältin G.________ - der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern