13 CHF 75.00; vgl. die Ausführungen hiervor). Auch die Urteilseröffnung dauerte nicht 2 Stunden, sondern lediglich 1.3 Stunden (10.00-11.20 Uhr). Es hat eine Kürzung von 0.7 Stunden zu erfolgen, zuzüglich der Gewährung eines Reisezuschlags von CHF 75.00. Weiter teilt die Verfahrensleitung die Auffassung des Regionalgerichts, dass der geltend gemachte Aufwand von 4.2 Stunden für die Analyse des 8-seitigen virologischen Gutachtens als nicht für eine wirksame Verteidigung des Beschuldigten geboten erscheint.