Hauptverhandlung vom 12. September 2017; Fortsetzungsverhandlung vom 27. Februar 2018; Urteilseröffnung vom 28. Februar 2018). Die Fortsetzungsverhandlung dauerte gemäss Protokoll 3.5 Stunden (08.30-12.00 Uhr). Der insoweit geltend gemachte Aufwand von 4 Stunden ist folglich um 0.5 Stunden zu kürzen (zuzüglich der Gewährung eines Reisezuschlags von