Lektüre und Analyse der neuen zweiseitigen Privatklage zuzüglich Beilagen) angemessen erscheint. Der Aufwand für Abklärungen betreffend das Abwesenheitsverfahren am 15. Mai 2017 wird dem Beschwerdeführers zusätzlich mit 0.6 Stunden entschädigt. Es ist im Vergleich zu ähnlich gelagerten Fällen davon auszugehen, dass ein im Strafrecht erfahrener Rechtsanwalt in dieser Zeit sein Mandat wirksam ausüben und seine anwaltliche Sorgfaltspflicht sicherstellen kann. Nicht gerechtfertigt erscheint indes die Kürzung des am 23. und 24. Januar 2018 geltend gemachten Aufwands von total 0.7 Stunden für Aktennotizen.