11 mit einem HI-Virus gerechnet werden musste, muss die Bedeutung der vorliegenden Sache im unteren Bereich des überdurchschnittlichen Rahmen angesiedelt werden. 7.2 Nachfolgend zu prüfen gilt es die vom Regionalgericht getätigten Kürzungen der Aufwandpositionen des Beschwerdeführers unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Schwierigkeit des Prozesses und der leicht überdurchschnittlichen Bedeutung der Streitsache sowie des dem Regionalgericht hinsichtlich Honorarkürzungen zustehenden Ermessens. 7.3