10 die Straf- und Zivilklägerin mit HIV angesteckt? Wie erfolgte die Ansteckung? Hatte die Straf- und Zivilklägerin Kenntnis von der Krankheit des Beschuldigten und dennoch dem ungeschützten Geschlechtsverkehr zugestimmt?) und die sich daraus ergebenden Beweismassnahmen waren nicht überdurchschnittlich komplex. Dass der Beschuldigte sämtliche Vorwürfe vehement bestritt und sich während dem ihm bekannten laufenden Verfahren ins Ausland absetzte, machte den Sachverhalt an sich nicht komplex. Mit der Flucht des Beschuldigten wurde nur das Verfahren etwas aufwändiger.