Dafür habe er eine Pauschale von CHF 1.00 pro E-Mail verrechnet, aber keine Kopien erfasst. Sämtliche E-Mails hätten Anhänge gehabt und mehr als drei Seiten ausgemacht. Zugestanden werde die Kürzung der Kostennote betreffend die Buchungen vom 27. Januar, 1. Juni und 3. August 2015. Diese seien versehentlich in das vorliegende Strafverfahren eingebucht worden.