Er habe sich wieder in den Plädoyer-Entwurf einlesen und diesen an die neuen Instruktionen des Beschuldigten anpassen müssen. Zudem habe das Regionalgericht eine weitere Privatklage zu den Akten erkannt, welche recht umfassend gewesen sei und es hätten die Anträge erfasst und die Kostennote ausgearbeitet werden müssen. All dies sei nicht in einer Stunde möglich. Was die Kürzung der E-Mail-Auslagen anbelange, gelte es festzuhalten, dass er die E-Mails ausgedruckt und ins Dossier abgelegt habe. Dafür habe er eine Pauschale von CHF 1.00 pro E-Mail verrechnet, aber keine Kopien erfasst.